Im Formular „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten + Datenschutz-Folgenabschätzung“ wird das Freitextfeld für die Begründung der Notwendigkeit einer Datenschutz-Folgenabschätzung dauerhaft eingeblendet. Somit kann eine Begründung auch angegeben werden, obwohl eine Datenschutz- Folgeabschätzung nicht notwendig ist.
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